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BürgerEnergieGenossenschaft Mittlere Fils eG
Falkenstraße 8
73079 Süßen

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Meistgestellte Fragen

In unserem FAQ-Bereich können Sie sich häufig gestellte Fragen ansehen.

Natürlich stehen wir Ihnen bei Fragen rund um regionale Energieversorgung und der Genossenschaft selbst auch per Mail zur Verfügung: info@beg-mf.de

Von wo genau kommt der Strom?

Der Strom, den wir mit unseren Mitgliedern erzeugen, stammt aus der Region „mittlere Fils“ in Baden-Württemberg. Gemeinsam mit den Bürgerwerken und anderen Verbandsmitgliedern können wir so eine flächendeckende Stromversorgung gewährleisten, die stets kurze Wege begünstigt.

Wie kann ich Strom an die Genossenschaft liefern?

Die BEG mittlere Fils errichtet auf Gebäuden von Bürgern kostenfrei Photovoltaikanlagen, die dann genutzt werden, um Strom möglichst lokal einzuspeisen. Für Informationen und Anfragen können Sie unser Kontaktformular verwenden.

Warum sollte ich der Genossenschaft beitreten?

Eine genossenschaftlicher Zusammenschluss bietet sich immer dann an, wenn gemeinsame Ziele verfolgt werden und dies die Leistungsfähigkeit des Einzelnen übersteigt, zugleich aber die eigenständige Existenz gewahrt werden soll! Bei uns gibt es dazu mehrere Möglichkeiten mitzumachen.

Was bringt eine BürgerEnergeGenossenschaft der Allgemeinheit und welchen Nutzen haben die Mitglieder?

Mitglieder gestallten und bestimmen die lokale Energiezukunft. Sie leisten damit einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Davon profitieren alle. Zudem haben die Mitglieder die Möglichkeit mit Ihrem Anteil an der Genossenschaft am Erfolg zu partizipieren.

Wird eine aktive Mitarbeit (wie z.B. in Vereinen) erwartet?

Eine Mitarbeit der Mitglieder ist kein Muss. Wir freuen uns jedoch über jedes Mitglied, welches die (ehrenamtlichen) Vorstände unterstützt.

Können auch Stiftungen, Firmen, Kommunen oder andere Organisationen Mitglied der BürgerEnergieGenossenschaft werden?

Nach § 3 der Satzung können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Betriebsstätte in der Stadt Süssen oder Gemeinde Salach haben, die erwerben. Durch Beschluss des Vorstands können auch natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen außerhalb der Stadt Süßen oder der Gemeinde Salach die Mitgliedschaft erwerben.

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